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Förderung Lebens!Nah

Website Förderung

Jetzt Förderung für Ihre neue Website holen!

Wir holen für Sie das meiste raus! Mit der Lebens!Nah Förderung der SFG können Sie sich 30% (Projektvolumen mindestens €3.000) von Ihren Online-Marketing Leistungen (Website, Social Media, SEO, Webvideos, Onlineshops & mehr) fördern lassen. Dabei gilt als maximale Fördersumme € 1.500.

Sparen Sie sich die Formalitäten!

Mit Ihrem Einverständnis reichen wir alle nötigen Daten Ihres Unternehmens bei der Förderstelle ein!
Wir übernehmen alles organisatorische und informieren Sie sofort, sobald Ihre Förderung genehmigt wurde.

Häufig gestellte Fragen

Wer ist förderberechtigt?

Förderberechtigt sind steirische Unternehmen die:

  • Güter / Dienstleistungen des täglichen Bedarfs anbieten
  • mehr als die Hälfte ihres Umsatzes mit Privatpersonen erwirtschaften
  • Kleinbetrieb (Bäckerei, Fleischerei, Konditorei und Lebensmittelhandel mit Vollsortiment) ODER Kleinstbetrieb (Bereiche Gewerbe & Handwerk, Einzelhandel, Dienstleistungen) sind
Wer ist nicht förderberechtigt?
  • Unternehmen außerhalb der SFG Zielgruppe wie z.B die Bereiche: Tourismus, Gastronomie, Landwirtschaft
  • Handelsunternehmen die nur Onlinehandel betreiben (kein stationäres Geschäft)
  • UnternehmerInnen mit einer unselbstständigen Beschäftigung über das Maß der Geringfügigkeit hinaus (neben der Selbstständigkeit)
  • Privatpersonen
Welche Leistungen werden gefördert?
  • Erstellung / Neugestaltung von Websites
  • Produktion und Schaltung von Webvideos
  • Suchmaschinenoptimierung
  • Social-Media Kampagnen
  • Erstellung / Neugestaltung von Online-Shops (inkl. Integration E-Payment)
Wie viel wird gefördert?
  • Das Projektvolumen muss mindestens € 3.000 betragen
  • Förderquote: 30 % Basisförderung
  • Maximale Förderung € 1.500

Weitere Informationen zur Lebens!Nah Förderung erhalten Sie bei der offiziellen Webpräsenz der SFG auf www.sfg.at

Datenquelle: sfg.at (Stand 05/2022)